Rote Ampel ã Berfahren Einspruch. Wird ihnen vorgeworfen eine rote ampel überfahren zu haben sollten sie den bußgeldbescheid genau prüfen. Den einspruch muss der fahrer an die bußgeldstelle richten die den bescheid erlassen hat.

Steht der rotlichtverstoß außer frage sollte der fahrer diese lösung auch ernsthaft in erwägung ziehen. Die gelbphase der ampel war zu kurz. Der betroffene fahrer musste bei rot über die ampel fahren um einem einsatzfahrzeug mit blaulicht auszuweichen.
Andernfalls kann er einspruch gegen den bußgeldbescheid einlegen.
Diese muss innerorts mindestens drei sekunden und außerorts vier sekunden betragen. In diesem fall ist das überfahren der roten ampel erlaubt wenn dadurch keine anderen verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Mögliche gründe für einen einspruch sind. Die gelbphase der ampel war zu kurz.